Krankmeldungen

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Krankmeldungen

Hinweis zur digitalen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)


Im Gegensatz zu manchen Annahmen senden die Krankenkassen die ausgestellte elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht automatisch an das Lohnbüro. Der Zugriff auf diese Daten erfolgt durch das Lohnbüro, welches die AU abruft.

Bitte gebt bei Krankmeldungen stets den genauen Zeitraum der Krankmeldung an, d.h. Start- und Enddatum (z.B. 01.03.2025 – 05.03.2025). Dies ist notwendig, da die Datenübermittlung aus datenschutzrechtlichen Gründen nur für den konkreten Zeitraum möglich ist.

Beachtet außerdem, dass die gesetzliche Drei-Tage-Grenze sich auf Kalender- und nicht auf Werktage bezieht. Das bedeutet: Wenn ihr z.B. ab Mittwoch bis Dienstag der Folgewoche krank seid, ist der Nachweis ab Samstag erforderlich.